Das Ziel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist es, die Gemeinsame Fischereipolitik, die Meerespolitik der Union und die internationalen Verpflichtungen der Union im Bereich der Meerespolitik gezielt aus dem Unionshaushalt zu unterstützen.
Eine solche Unterstützung ist ein Schlüsselelement für die weitere Entwicklung einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur in Deutschland sowie für die Erhaltung der biologischen Meeresschätze, für die Ernährungssicherheit durch die Bereitstellung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und für gesunde, sichere, geschützte, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Meere und Ozeane, Flüsse, Seen und Teichlandschaften. Der EMFAF ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 eingerichtet.
Auch die Bundesrepublik Deutschland ist an der Durchführung des EMFAF beteiligt. Das deutsche Programm für den EMFAF wurde im November 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit stehen im Programmzeitraum rund 211,8 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Förderung des deutschen Fischerei- und Aquakultursektors zur Verfügung.
Im Rahmen der nationalen Implementierung des EMFAF-Programms werden insbesondere die Förderung und Wiederherstellung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, wissensbasierten Fischerei- und Aquakulturindustrie, die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften an der Küste und im Binnenland sowie die Förderung von Innovationen in der Fischerei- und Aquakulturindustrie verfolgt.
Die Förderung einer blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten sowie der Wiederaufbau und Erhalt der marinen Biodiversität und die Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane stellen weitere Ziele dar, die im Rahmen der Umsetzung der Meerespolitik der Europäischen Union mit dem deutschen EMFAF-Programm verfolgt werden.
Neben dem Bund sind 10 Bundesländer an der Umsetzung des Programms beteiligt. Die Länder bewirtschaften die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aus dem EMFAF autonom (siehe Hinweise für Antragsteller).
Im Rahmen der Erarbeitung des deutschen EMFAF-Programms ist eine Strategische Umweltprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgenommen worden.
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen der EU, die den Rahmen für die Umsetzung des deutschen EMFAF-Programms vorgeben: