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Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 2021 bis 2027 Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfond 2021 bis 2027 (EMFAF)

Das Ziel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist es, die Gemeinsame Fischereipolitik, die Meerespolitik der Union und die internationalen Verpflichtungen der Union im Bereich der Meerespolitik gezielt aus dem Unionshaushalt zu unterstützen.

Programm für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds in Deutschland

Das Ziel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist es, die Gemeinsame Fischereipolitik, die Meerespolitik der Union und die internationalen Verpflichtungen der Union im Bereich der Meerespolitik gezielt aus dem Unionshaushalt zu unterstützen.

Eine solche Unterstützung ist ein Schlüsselelement für die weitere Entwicklung einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur in Deutschland sowie für die Erhaltung der biologischen Meeresschätze, für die Ernährungssicherheit durch die Bereitstellung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und für gesunde, sichere, geschützte, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Meere, Flüsse, Seen und Teichlandschaften.

Der EMFAF ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 eingerichtet.

Auch die Bundesrepublik Deutschland ist an der Durchführung des EMFAF beteiligt. Das deutsche Programm über die geplante nationale Umsetzung des EMFAF wurde im November 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit stehen im Programmzeitraum rund 211,8 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Förderung des deutschen Fischerei- und Aquakultursektors zur Verfügung.

Mit dem deutschen EMFAF-Programm soll ein Beitrag zum Erreichen der europäischen Ziele geleistet werden. Im Rahmen der Umsetzung des EMFAF in Deutschland werden insbesondere die folgenden Bereiche gefördert:

  • eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und wissensbasierte Fischerei- und Aquakultur, einschließlich der Vermarktung und Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturprodukten,
  • Maßnahmen zur Bestandsschonung, zum Schutz der Meeresumwelt und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität,
  • eine wirksame Fischereiaufsicht und -kontrolle sowie Datenerhebung und -analyse,
  • eine nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten an der Küste und im Binnenland sowie
  • die Förderung von Innovationen in der Fischerei und Aquakultur.

Siehe auch:

Neben dem Bund sind 10 Bundesländer an der Umsetzung des Programms beteiligt. Die Länder bewirtschaften die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aus dem EMFAF autonom (siehe Hinweise für Antragsteller).

Im Rahmen der Erarbeitung des deutschen EMFAF-Programms ist eine Strategische Umweltprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgenommen worden.

Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen der EU, die den Rahmen für die Umsetzung des deutschen EMFAF-Programms vorgeben: