In Sachsen-Anhalt besteht für jegliche Form der Fischereiausübung Fischereischeinpflicht, das heißt auch für das Angeln an kommerziellen Angelteichen.
Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die einen fischereibefugten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen oder im Rahmen von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung unter Aufsicht des Ausbilders die Fischerei mit der Handangel ausüben.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins ist in der Regel die Vorlage eines Zeugnisses über das Bestehen einer staatlichen Fischerprüfung.
Bei der Erteilung von Fischereischeinen an ausländische Staatsbürger mit einem geeigneten Befähigungsnachweis zur Fischereiausübung (zum Beispiel Angellizenz des Heimatlandes, Mitgliedsausweis eines Fischereivereins oder ähnliches) können Ausnahmen von der Prüfungspflicht gemacht werden.
Fischereischeine können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erteilt werden. Die Ausgabe der Fischereischeine erfolgt durch die unteren Fischereibehörden. Fischereischeine werden für ein bis fünf Jahre oder auf Lebenszeit erteilt. Neben der Gebühr wird eine Fischereiabgabe erhoben. Diese wird zweckgebunden für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung, für besondere Maßnahmen der Hege oder ähnliche fischereiliche Zwecke sowie für gebotene Ausgleichszahlungen verwendet.
Jugendfischereischein
Jugendfischereischeine werden nach Bestehen der Jugendfischerprüfung an Kinder und Jugendliche ab vollendetem 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erteilt. Jugendfischereischeine berechtigen ausschließlich zum Friedfischfang.
Friedfischfischereischein
Friedfischfischereischeine werden nach Bestehen der Friedfischfischerprüfung an volljährige Personen erteilt. Auch Friedfischfischereischeine berechtigen ausschließlich zum Friedfischfang.
Sonderfischereischein
Personen, die aufgrund einer geistigen Einschränkung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Für den Erwerb eines Sonderfischereischeines ist keine Prüfung erforderlich. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang und setzt die Begleitung durch eine volljährige Person, die einen Fischereischein besitzt, voraus.
Weitere Informationen zu Fischerprüfung und Fischereischein erhalten Sie auf der Seite des Landesverwaltungsamtes.
Nach oben