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Die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden im Fischerei- und Aquakultursektor, die durch Naturkatastrophen oder infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen entstanden sind, liegt zunächst in der Verantwortung der Unternehmen. Staatliche Zuwendungen, die möglichst zeitnah die Betroffenen erreichen sollten, unterstützen das Krisenmanagement der Unternehmen.
Diese Rahmenrichtlinie (RRL) soll Hilfen in akuten Schadensfällen zeitnah ermöglichen. Diese RRL dient sowohl der Bewältigung von regionalen als auch von nationalen Schadereignissen. Auf dieser Grundlage können die Länder bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Zuwendungen festsetzen. Die Länder können abweichend von dieser RRL strengere Kriterien festlegen. Dies ist entsprechend Artikel 11 Abs.2 VO (EU) 2022/2473 gegenüber der Kommission anzuzeigen.
Diese RRL wird auf der Grundlage der Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (im Folgenden: Leitlinien) abgewickelt. Sie wurde ursprünglich bei der Europäischen Kommission unter der Nummer SA.49069 (2017/N) notifiziert. Die Maßnahmen dieser Rahmenrichtlinie sind gemäß Artikel 49 und Artikel 51 in Verbindung mit Artikel 4 der VO (EU) 2022/ 2473 nunmehr freigestellt.