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Die Mitgliedstaaten der EU sind gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinsame Fischereipolitik verpflichtet, einen mehrjährigen nationalen Strategieplan für die Entwicklung der Aquakultur zu erstellen.
Der Nationale Strategieplan Aquakultur (NASTAQ) 2021-2030 wurde auf Grund eines Beschlusses der Fischereireferent/innen des Bundes und der Länder durch eine Bund/Länder Arbeitsgruppe erstellt. Eine wesentliche Orientierung waren die Strategischen Leitlinien der EU-KOM zur Entwicklung der nachhaltigen Aquakultur in der EU.
Abgegebene Stellungnahmen der Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden und den Organisationen wurden im NASTAQ 2021 - 2030 berücksichtigt.
Nationaler Strategieplan Aquakultur 2021-2030 (PDF, nicht barrierefrei)