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Informationen über jede Einzelbeihilfe von über 10.000 EUR, die im Zuge der Richtlinie zur Förderung von Liquiditätshilfen für Fischereiunternehmen im Rahmen der Umsetzung der Brexit-Anpassungsreserve des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt wurde, werden an dieser Stelle veröffentlicht.