Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Bei den zulässigen Gesamtfangmengen (TAC = total allowable catches) handelt es sich um Mengenbeschränkungen, die für die wichtigsten kommerziell genutzten Fischarten festgelegt werden. Die TAC werden von der Kommission vorgeschlagen, die sich dabei auf wissenschaftliche Gutachten zum Zustand der Bestände stützt. Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat der für Fischerei zuständigen Minister der Mitgliedstaaten.
Die Höchstfangmengen und Quoten sind festgelegt durch die Verordnungen (EG) Nr. 1139/2008 des Rates vom 10. November 2008, Nr. 1322/2008 des Rates vom 28. November 2008, Nr. 1359/2008 des Rates vom 28. November 2008 und Nr. 43/2009 vom 16. Januar 2009.