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Hinweise für Antragsteller Hinweise für Antragsteller

Hinweise für Antragsteller

An der Umsetzung des EMFAF sind zehn Bundesländer sowie der Bund beteiligt. Anträge können bei den Verwaltungsbehörden auf Ebene der Länder sowie bei der EMFAF Verwaltungsbehörde auf Ebene des Bundes, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), gestellt werden.

Die aktuellsten Förderinformationen befinden sich auf den Webseiten der an der Umsetzung beteiligten Bundesländer sowie der BLE, da die Fördermittel dort autonom bewirtschaftet werden. Ein Überblick über die Fördermaßnahmen auf Ebene der Länder und des Bundes wird im Folgenden zur Verfügung gestellt:

Informationen zum EMFAF-Auswahlverfahren

Für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben wurde ein transparentes Verfahren entwickelt:

Dabei werden die Anträge entsprechend der Prioritäten und Ziele des EMFAF-Programms nach abgestimmten Kriterien bewertet:

Die EU-Kommission hat zu dem Auswahlverfahren und den -kriterien abschließend Stellung genommen: