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Im Rahmen der EMFAF-Förderung ist mindestens ein Vorhaben von sogenannter "strategischer Bedeutung" zu identifizieren (vgl. Artikel 22 Abs. 3 Dach-VO (VO (EU) 2021/1060). Vorhaben von strategischer Bedeutung sind solche Vorhaben, die einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Programms leisten.
Laut der Situationsanalyse, die als Orientierung für die Ausgestaltung des deutschen EMFAF-Programms erarbeitet wurde, ist eine wesentliche Herausforderung für die Fischerei die Krise der deutschen Ostseefischerei. Als Folge der anhaltend kritischen Bestandssituation und dem damit verbundenen Wegfall wichtiger Fangmöglichkeiten für Hering und Dorsch, insbesondere in der westlichen Ostsee, ergibt sich für die deutsche Ostseefischerei die Notwendigkeit eines Strukturwandels.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat daher die sogenannte Leitbildkommission "Zukunft der deutschen Ostseefischerei" ins Leben gerufen. Die Kommission hat den Auftrag, ein nachhaltiges und zukunftsfestes Leitbild für die deutsche Ostseefischerei zu entwickeln und konkrete Maßnahmen zur politischen Umsetzung dieses Leitbildes vorzuschlagen.
Diese Maßnahmen sollen schwerpunktmäßig mit Mitteln aus dem EMFAF finanziert werden. Die Leitbildkommission "Zukunft der deutschen Ostseefischerei" bildet demnach das „Dach“ für die Vorhaben von strategischer Bedeutung, die sich aus den Empfehlungen der Kommission ergeben und die im Einzelnen noch zu definieren sind.
Die Leitbildkommission hat im November 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen.
Am 18. Dezember 2023 hat die Leitbildkommission die von ihr ausgearbeiteten Empfehlungen vorgelegt.
Die Leitbildkommission empfiehlt, die Attraktivität des Berufes der Küstenfischerin bzw. des Küstenfischers zu steigern, um junge Menschen für die Fischerei zu gewinnen (Empfehlung 1). Angebote zur Aus- und Weiterbildung, um Voraussetzungen für Tätigkeiten als "Sea Ranger" ("Försterin des Meeres" oder "Förster des Meeres") oder Dienstleister auf See zu schaffen, sichern die Zukunft des Berufes, intensivieren den Schutz des Meeres und unterstützen eine Diversifizierung des Tätigkeitsfeldes der Fischerinnen und Fischer (Empfehlung 2 der Leitbildkommission).
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat unter Beteiligung eines entsprechenden Bildungsträgers eine Fortbildung "Geprüfter Fachwirt für Fischerei und Meeresumwelt" entwickelt. Diese Fachwirtausbildung, an der im ersten Ausbildungsjahr 2023/2024 11 Fischerinnen und Fischern teilnehmen, wird mit Mitteln aus dem EMFAF gefördert. Mit dem Vorhaben sollen die fachliche Voraussetzungen für Küstenfischerinnen und -fischer geschaffen werden, künftig diverse Tätigkeiten außerhalb der Fischerei, aber mit Bezug zum Küstenmeer zu übernehmen und damit zusätzliche Einkünfte erzielen zu können. Dabei stehen Bezüge zur Umwelt besonders im Fokus, sind aber in breitere Diversifizierung eingebettet. Die Ausbildung ist daher auch mit einem verstärkten Wertewandel der Fischer vom reinen Nutzer zum (Mit-)Bewahrer der Ressourcen verbunden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Weitere Informationen:
https://searanger-mv.de
https://www.myfish-ostsee.de/ausbildung.html
Am 24. Juni 2024 war es so weit: Im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Wismar überreichte Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Abschlussurkunden an die ersten zehn sogenannten „Meeresförster“.
Neben dem Minister wohnte auch der Leiter des Thünen Instituts für Ostseefischerei, Dr. Christopher Zimmermann, der Zeremonie bei. Im Rahmen der Fachwirtausbildung hatten die Meeresförster auch die Arbeit des Thünen Instituts kennengelernt. Das Sammeln von Forschungsdaten sowie das Mitentwickeln und Testen neuer Fanggeräte könnte den Fischern und Fischerinnen in Zukunft ein zusätzliches Einkommen neben der Fischerei ermöglichen.