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Mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) verfügt die Europäische Union über ein Steuerungsinstrument für die Fischerei und die Aquakultur.
Die ersten gemeinsamen Maßnahmen im Fischereiwesen stammen aus dem Jahr 1970. Grundsätzlich sollten alle Fischer der Europäischen Union gleichberechtigten Zugang zu allen Gewässern der Mitgliedstaaten haben. Damit kleinere Schiffe jedoch auch weiterhin in der Nähe ihrer Heimathäfen fischen konnten, blieb ein bestimmter Küstenstreifen den einheimischen, traditionell in diesen Gewässern tätigen Fischern vorbehalten. Außerdem wurden Maßnahmen für einen Binnenmarkt für Fischereierzeugnisse ergriffen. In strukturpolitischer Hinsicht bestand die Aufgabe darin, die Modernisierung von Fischereifahrzeugen und Anlagen an Land zu koordinieren.
Weitere Informationen u.a. zur Reform 2002 und zur Gemeinsamen Fischereipolitik heute lesen Sie bei der Europäischen Kommission.