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Die Gemeinsame Fischereipolitik Die Gemeinsame Fischereipolitik

Öffentliche Konsultation der Kommission zur Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)

Die Europäische Kommission hat am Montag, den 27. Januar 2025, eine öffentliche Konsultation zur Wirksamkeit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP, VO (EU) 1380/2013) eingeleitet.

Ziel der Konsultation ist es, Erkenntnisse, Bedenken, Ideen und Rückmeldungen zur Wirksamkeit der Verordnung über die GFP zu sammeln.

Die Ergebnisse dieser Konsultation sollen gemeinsam mit anderen Studien und Analysen als Grundlage für eine umfassende Bewertung der GFP dienen. Hierbei sollen unter anderem die Zielerreichung der GFP, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und Relevanz bewertet werden. So soll der Beitrag der GFP zur Erhaltung der biologischen Meeresschätze und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände untersucht werden, einschließlich der Auswirkungen der GFP auf die Fischereiflotten der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus sollen auch die Auswirkungen der GFP auf die fischereilichen Lieferketten und die Verbraucher sowie auf öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten im vergangenen Jahrzehnt (2014-2024) betrachtet werden. 

Die Kommission bittet um Beiträge von Einzelpersonen, Verbänden, Wissenschaft und Forschung, Nichtregierungsorganisationen, der öffentlichen Verwaltung und anderen Stellen.

Beiträge können bis zum 21. April 2025 unter folgendem Link eingereicht werden. https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/CFP_Regulation_Evaluation

Die Beiträge werden von der Kommission ausgewertet und zusammengefasst voraussichtlich noch 2025 veröffentlicht. 

Weitere Informationen finden Sie hier: Commission opens public consultation on the common fisheries policy regulation - European Commission

Die Gemeinsame Fischereipolitik

Mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) verfügt die Europäische Union über ein Steuerungsinstrument für die Fischerei und die Aquakultur.

Die ersten gemeinsamen Maßnahmen im Fischereiwesen stammen aus dem Jahr 1970. Grundsätzlich sollten alle Fischer der Europäischen Union gleichberechtigten Zugang zu allen Gewässern der Mitgliedstaaten haben. Damit kleinere Schiffe jedoch auch weiterhin in der Nähe ihrer Heimathäfen fischen konnten, blieb ein bestimmter Küstenstreifen den einheimischen, traditionell in diesen Gewässern tätigen Fischern vorbehalten. Außerdem wurden Maßnahmen für einen Binnenmarkt für Fischereierzeugnisse ergriffen. In strukturpolitischer Hinsicht bestand die Aufgabe darin, die Modernisierung von Fischereifahrzeugen und Anlagen an Land zu koordinieren.

Weitere Informationen u.a. zur Reform 2002 und zur Gemeinsamen Fischereipolitik heute lesen Sie bei der Europäischen Kommission.

Europäische Kommission - Gemeinsame Fischereipolitik