Wer die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch einen Fischereischein erteilt. Der Fischereischein ist bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen.
Der Fischereischein wird auf Antrag nach bestandener Fischereischeinprüfung auf Lebenszeit erteilt.
Fischereischeine anderer Bundesländer können gegen einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgetauscht werden, wenn die Anforderungen an die Fischereischeinprüfung eines anderen Bundeslandes mit denen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind.
Der zeitlich befristete Fischereischein (Touristen-Fischereischein) wird auf Antrag erteilt. Der zeitlich befristete Fischereischein darf innerhalb eines Kalenderjahres mehrmals für die Dauer von jeweils bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erteilt werden.
Zuständig für die Erteilung der Fischereischeine sind die obere Fischereibehörde, die Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden sowie die Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, so ist die Ordnungsbehörde zuständig, in deren Bezirk er den Fischfang überwiegend ausüben will.
Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt oder staatlich anerkannt sind, stehen dem Fischereischein von Mecklenburg-Vorpommern gleich, solange sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat.
Wer die Fischerei ausüben will, hat eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Fischereiabgabe wird durch die Ausgabe von Fischereiabgabemarken erhoben. Die Fischereiabgabemarke ist in den Fischereischein zu kleben.
Die oberste Fischereibehörde verwendet das Aufkommen aus der Fischereiabgabe im Benehmen mit einem aus Vertretern der beruflichen und nichtberuflichen Fischerei gebildeten Ausschuss vorrangig zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege der Gewässer.
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