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Schäden durch geschützte Tiere gefährden zunehmend die Existenz der überwiegend kleinteilig strukturierten Familienbetriebe der Fischerei und der Aquakultur in Deutschland. Die Vorsorge zur Verhinderung von Schäden im Fischerei- und Aquakultursektor liegt zunächst in der Verantwortung der Unternehmen. Im Sinne der Risikominimierung müssen diese daher adäquate Maßnahmen zur Schadensvorbeugung treffen. Wegen des besonderen oder sogar strengen Schutzstatus einiger Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind eingreifende Maßnahmen in die Populationen jedoch nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Zudem kann auch durch für einzelne Arten zulässige Vergrämungsmaßnahmen insgesamt kein umfassender Schutz vor erheblichen Schäden erreicht werden.
Grundlage dieser Rahmenrichtlinie (RRL) ist die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Naturschutzbelange: So soll über einen finanziellen Ausgleich der durch geschützte Tierarten verursachten Schäden die Akzeptanz des Artenschutzes im Aquakultur- bzw. Fischereisektor verbessert werden. Zugleich soll ein Beitrag zur Existenzsicherung und zum Erhalt der Fischerei- und Aquakulturbetriebe geleistet werden.
Diese RRL wird auf der Grundlage der Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor abgewickelt. Die RRL wurde ursprünglich bei der Europäischen Kommission unter der Nummer SA.59229 (2020/N) notifiziert. Die Maßnahmen dieser Rahmenrichtlinie sind gemäß Artikel 52 und Artikel 53 in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 2022/ 2473 nunmehr freigestellt. Auf Grundlage dieser RRL können die Länder bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Ausgleichsleistungen zeitnah gewähren.