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Die Antwort lautet: Weil die lebenden Ressourcen sowohl des Meeres wie der Binnengewässer nicht beliebig und unbegrenzt reproduzierbar sind und weil es kein Gleichgewicht zwischen Fangkapazitäten und vorhandenen Ressourcen gibt.
Wie die Landwirtschaft gehört auch die Fischerei in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft. Man spricht deshalb auch von einer "Gemeinsamen Fischereipolitik", abgekürzt "GFP". Mit Hilfe der GFP reguliert die Europäische Union die Fischerei zum Wohle der Allgemeinheit und speziell der Fischer und der Verbraucher.
Dies vollzieht sich in vier großen Bereichen, nämlich
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) wird alle 10 Jahre einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis der Überprüfung aus dem Jahre 2002 war, die GFP einer Reform zu unterziehen und dabei insbesondere Belange des Umweltschutzes stärker in den Vordergrund zu rücken, um dem Ziel einer ökologisch verträglichen und ökonomisch vernünftigen Fischerei, näher zu kommen. Dies soll vor allem durch den Abbau der nach wie vor bestehenden Überkapazitäten bei den Flotten, durch die Anwendung schonenderer Fangmethoden und ein verbessertes Fischereimanagement unter strikter Beachtung der wissenschaftlichen Empfehlungen geschehen. Kernstücke eines verbesserten Managements sind: