Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Evaluierung und Programmbegleitung Evaluierung und Programmbegleitung

Programmbegleitung

Die Umsetzung des deutschen Programms zum EMFAF wird sowohl von der Europäischen Kommission als auch durch den EMFAF Begleitausschuss begleitet. 

Der Begleitausschuss ist nach Art. 38 der Dach-VO (VO (EU) 2021/1060) einzurichten. Seine Aufgabe ist die Überwachung und Begleitung der Umsetzung des deutschen EMFAF Programms.

Weitere Informationen zur Sitzung des Begleitausschusses:

Im Rahmen der jährlichen Leistungsüberprüfung nach Art. 41 der Dach-VO wird die Europäische Kommission über die Fortschritte bei der Umsetzung des Programms unterrichtet.

Evaluierung

Gemäß Artikel 44 Absatz 5 der Dach-VO ist für die Programmperiode ein Evaluierungsplan zu erarbeiten. Dieser Plan legt fest, welche Evaluierungsvorhaben in der Programmperiode umgesetzt werden sollen, um die Wirkungen des Programms zu bewerten und zu dokumentieren.