Die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden im Fischerei- und Aquakultursektor, die durch Naturkatastrophen oder infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen entstanden sind, liegt zunächst in der Verantwortung der Unternehmen. Staatliche Zuwendungen, die möglichst zeitnah die Betroffenen erreichen
sollten, unterstützen das Krisenmanagement der Unternehmen.