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Aquakultur Aquakultur

Rahmenrichtlinie zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen oder infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen

Die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden im Fischerei- und Aquakultursektor, die durch Naturkatastrophen oder infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen entstanden sind, liegt zunächst in der Verantwortung der Unternehmen. Staatliche Zuwendungen, die möglichst zeitnah die Betroffenen erreichen

sollten, unterstützen das Krisenmanagement der Unternehmen.

Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur

Schäden durch geschützte Tiere gefährden zunehmend die Existenz der überwiegend kleinteilig strukturierten Familienbetriebe der Fischerei und der Aquakultur in Deutschland. Die Vorsorge zur Verhinderung von Schäden im Fischerei- und Aquakultursektor liegt zunächst in der Verantwortung der Unternehmen. Im Sinne der Risikominimierung müssen diese daher adäquate Maßnahmen zur Schadensvorbeugung treffen. Wegen des besonderen oder sogar strengen Schutzstatus einiger Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind eingreifende Maßnahmen in die Populationen jedoch nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Zudem kann auch durch für einzelne Arten zulässige Vergrämungsmaßnahmen insgesamt kein umfassender Schutz vor erheblichen Schäden erreicht werden.

Nationaler Strategieplan Aquakultur

Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, einen mehrjährigen nationalen Strategieplan für die Entwicklung der Aquakultur zu erstellen. Die Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 43 des Entwurfs der künftigen Grundverordnung für die Gemeinsame Fischereipolitik der EU.

Einführung gebietsfremder Arten in der Aquakultur

Aquakulturbetriebe, die beabsichtigen, nicht heimische Arten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen bei der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen. Darüber hinaus werden nicht heimische Arten nach ihrer Einsetzung in offene Aquakulturanlagen über einen bestimmten Zeitraum überwacht.

 

Die Mitgliedstaaten sind zur Führung eines Registers der Einführungen und Umsiedlungen mit sämtlichen zugehörigen Angaben verpflichtet.

Perspektivstudie Aquakultur

Mit dem Ziel, die Gründe für die derzeitige Stagnation der deutschen Aquakultur vollumfassend zu analysieren, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung die "Perspektivstudie Aquakultur" gefördert. Die Behebung der in der Studie angeführten Gründe soll die deutsche Aquakultur voranbringen und der weltweiten Entwicklung anpassen.