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Fischereipolitische Schwerpunkte Bund

Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union

Warum muss die Fischerei von Staats wegen reglementiert werden?

Die Antwort lautet: Weil die lebenden Ressourcen sowohl des Meeres wie der Binnengewässer nicht beliebig und unbegrenzt reproduzierbar sind und weil es kein Gleichgewicht zwischen Fangkapazitäten und vorhandenen Ressourcen gibt.

Wie die Landwirtschaft gehört auch die Fischerei in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft. Man spricht deshalb auch von einer "Gemeinsamen Fischereipolitik", abgekürzt "GFP". Mit Hilfe der GFP reguliert die Europäische Union die Fischerei zum Wohle der Allgemeinheit und speziell der Fischer und der Verbraucher.

Dies vollzieht sich in vier großen Bereichen, nämlich

  • der Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen, vor allem durch die Festsetzung von Fangmengen, die Begrenzung der Fangtätigkeit, den Erlass technischer Vorschriften (zum Beispiel zur Gestaltung der Fanggeräte oder zur Ausweisung von Schutzgebieten) und durch die Kontrolle der Fangtätigkeit,
  • der Gestaltung der Flottenstruktur insbesondere durch mehrjährige Programme, mit deren Hilfe die Kapazitäten an die vorhandenen Ressourcen angepasst werden sollen,
  • der Aufrechterhaltung eines Marktes für Fischereierzeugnisse durch eine gemeinsame Marktorganisation, in dem Angebot und Nachfrage in einem ausgeglichenen Verhältnis zueinander stehen,
  • der Gestaltung guter internationaler Beziehungen durch den Abschluss von Fischereiabkommen mit Drittstaaten und die Mitarbeit in internationalen oder regionalen Fischereiorganisationen.

Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik

Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) wird alle 10 Jahre einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis der Überprüfung aus dem Jahre 2002 war, die GFP einer Reform zu unterziehen und dabei insbesondere Belange des Umweltschutzes stärker in den Vordergrund zu rücken, um dem Ziel einer ökologisch verträglichen und ökonomisch vernünftigen Fischerei, näher zu kommen. Dies soll vor allem durch den Abbau der nach wie vor bestehenden Überkapazitäten bei den Flotten, durch die Anwendung schonenderer Fangmethoden und ein verbessertes Fischereimanagement unter strikter Beachtung der wissenschaftlichen Empfehlungen geschehen. Kernstücke eines verbesserten Managements sind:

  • Mehrjährige Wiederauffüllungs- und Bewirtschaftungspläne,
  • Anwendung des Vorsorge- und Ökosystemansatzes,
  • Verbesserung der Kontrolle,
  • Stärkere Einbeziehung aller Beteiligten (insbesondere Fischer, Verarbeitungsindustrie, Verbraucher- und Umweltverbände) in die Entscheidungsprozesse.