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Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals wurden ein erster und zweiter "Dreijahresbericht" zur Umsetzung der deutschen Aalbewirtschaftungspläne vorgelegt.
Kernpunkte der Berichte sind ein Abgleich zwischen geplanten und bisher realisierten Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Bewirtschaftungspläne sowie eine daraus resultierende Prognose zur Entwicklung der Blankaalabwanderung.
Während sich für den überwiegenden Teil der in den Bewirtschaftungsplänen verankerten Maßnahmen eine Umsetzung im geplanten Umfang abzeichnet, wurden bei einigen Maßnahmen Abweichungen festgestellt. Die Hauptwirkung der bisher umgesetzten Maßnahmen liegt in einem Anstieg der jüngeren Altersklassen des Aalbestandes.
Auf dieser Basis und bei Weiterführung der Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist daher etwa ab dem Jahr 2020 mit einer erheblichen Steigerung der Menge abwandernder Blankaale aus den deutschen Aaleinzugsgebieten zu rechnen. Prognosen aus dem Berichtsjahr 2012 hielten die Erreichung der in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) 1100/2007 vorgegebenen Zielgröße von 40 Prozent der ursprünglichen Blankaalabwanderung innerhalb eines Zeitraumes von 15 bis 20 Jahren für möglich.
Im Berichtsjahr 2015 beträgt die aktuelle Blankaalabwanderung aus allen deutschen Aaleinzugsgebieten gemessen am Referenzzustand ohne menschliche Einflüsse 49 Prozent. Damit wird die in der Verordnung (EG) 1100/2007 benannte Zielgröße von 40 Prozent Blankaalabwanderung schon übertroffen.
Bericht 2012 (PDF, nicht barrierefrei)
Bericht 2015 (PDF, nicht barrierefrei)
Bericht 2018 (PDF, nicht barrierefrei)
Ergänzungsbericht 2018 (PDF, nicht barrierefrei)