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Nationaler Strategieplan Aquakultur

Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, einen mehrjährigen nationalen Strategieplan für die Entwicklung der Aquakultur zu erstellen. Die Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 43 des Entwurfs der künftigen Grundverordnung für die Gemeinsame Fischereipolitik der EU.

Der Nationale Strategieplan Aquakultur für Deutschland

Copyright: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dr. Gert Füllner

Die Mitgliedstaaten der EU sind gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinsame Fischereipolitik verpflichtet, einen mehrjährigen nationalen Strategieplan für die Entwicklung der Aquakultur zu erstellen.

Der Nationale Strategieplan Aquakultur (NASTAQ) 2021-2030 wurde auf Grund eines Beschlusses der Fischereireferent/innen des Bundes und der Länder durch eine Bund/Länder Arbeitsgruppe erstellt. Eine wesentliche Orientierung waren die Strategischen Leitlinien der EU-KOM zur Entwicklung der nachhaltigen Aquakultur in der EU.

Abgegebene Stellungnahmen der Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden und den Organisationen wurden im NASTAQ 2021 - 2030 berücksichtigt.

Nationaler Strategieplan Aquakultur 2021-2030 (PDF, nicht barrierefrei)